Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker
(Anlage zu RESOLUTION 61/295 der VN-Generalversammlung)
Die Generalversammlung,
geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und Treu und
Glauben bei der Erfüllung der von den Staaten im Einklang mit der Charta übernommenen
Verpflichtungen,
erklärend, dass indigene Völker allen anderen Völkern gleichgestellt sind, und dabei
gleichzeitig das Recht jedes Volkes anerkennend, verschieden zu sein, sich als verschieden zu
betrachten und als solches geachtet zu werden,
sowie erklärend, dass alle Völker zur Vielfalt und zum Reichtum der Zivilisationen und
Kulturen beitragen, die das gemeinsame Erbe der Menschheit darstellen,
ferner erklärend, dass alle Lehren, Politiken und Praktiken, die sich auf die Überlegenheit von
Völkern oder Personen auf Grund der nationalen Herkunft oder rassischer, religiöser,
ethnischer oder kultureller Unterschiede gründen oder diese propagieren, rassistisch,
wissenschaftlich falsch, rechtlich ungültig, moralisch verwerflich und sozial ungerecht sind,
bekräftigend, dass indigene Völker bei der Ausübung ihrer Rechte keinerlei Diskriminierung
unterliegen dürfen,
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