Talische Internationale Menschenrechtsorganisation e. V.


Menschenrechte

Das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit

 Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit vernunft und  Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit  begegnen.

       Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker

(Anlage zu RESOLUTION 61/295 der VN-Generalversammlung)


Die Generalversammlung,

geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und Treu und

Glauben bei der Erfüllung der von den Staaten im Einklang mit der Charta übernommenen

Verpflichtungen,

erklärend, dass indigene Völker allen anderen Völkern gleichgestellt sind, und dabei

gleichzeitig das Recht jedes Volkes anerkennend, verschieden zu sein, sich als verschieden zu

betrachten und als solches geachtet zu werden,

sowie erklärend, dass alle Völker zur Vielfalt und zum Reichtum der Zivilisationen und

Kulturen beitragen, die das gemeinsame Erbe der Menschheit darstellen,

ferner erklärend, dass alle Lehren, Politiken und Praktiken, die sich auf die Überlegenheit von

Völkern oder Personen auf Grund der nationalen Herkunft oder rassischer, religiöser,

ethnischer oder kultureller Unterschiede gründen oder diese propagieren, rassistisch,

wissenschaftlich falsch, rechtlich ungültig, moralisch verwerflich und sozial ungerecht sind,

bekräftigend, dass indigene Völker bei der Ausübung ihrer Rechte keinerlei Diskriminierung

unterliegen dürfen,

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